LZA
Schwerpunkt und Zielsetzung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) möchte langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren.
Betriebsakquisiteure werben Arbeitgeber gezielt für das Engagement für Langzeitarbeitslose an. Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der Zielgruppe beschäftigen.
Teilnehmende werden nach Aufnahme der Beschäftigung durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bedarfsorientierte Qualifizierungen sollen mögliche Defizite der Teilnehmenden ausgleichen.
Antragsteller
Antragsberechtigt waren Jobcenter im Sinne des § 6d SGB II.
Anträge auf Förderung können nicht mehr gestellt werden.
Programmablauf
Den teilnehmenden Jobcentern wurden Mittel zur Programmumsetzung bewilligt. Die Jobcenter sind zuständig für die Einrichtung der geförderten Arbeitsplätze und deren Besetzung.
Arbeitsplätze können längstens bis zum 30.12.2020 gefördert werden.
Teilnehmende konnten letztmalig zum 31.12.2017 im Rahmen des Programms eingestellt werden.
Ansprechpartner
Das zuständige Jobcenter vor Ort ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie entweder
- teilnehmender Arbeitgeber oder
- Teilnehmer/Teilnehmerin sind
und Fragen zum Programm haben.
Bei Fragen der teilnehmenden Jobcenter und anderer Beteiligter hilft das Team LZA des BVA gerne weiter.
Aktuelles vom BVA
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Ihr Kontakt
Team LZA
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Fax
- 022899 10358-5988
- lza@bva.bund.de
- Web
- http://www.lza.bva.bund.de
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Stand 30.08.2018